Nutzungsbedingungen Schwimmkanal Horgen

für die Nutzung des privaten mobilen Schwimmkanal von Roy Hinnen/FlussPool GmbH

   
  1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen, die den privaten mobilen Schwimmkanal der FlussPool GmbH nutzen. Mit der Buchung eines Zeitslots auf Nutzung www.schwimmkanal.ch anerkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen.  
  1. Nutzungsberechtigung
Die Nutzung des Schwimmkanals ist ausschließlich den von Roy Hinnen trainierten Athleten gestattet. Der Zutritt erfolgt nur zu den vereinbarten Zeiten. Der Zutritt ist nicht öffentlich und kann ohne Begründung verweigert werden. Bezahlung in Bar oder TWINT vor Ort. Stornierungen bis 21 Tage vor dem Termin kostenfrei, danach wird die gesamte Gebühr fällig und das Coaching kann zu einem späteren Termin «gratis» nachgeholt werden mit einer neuen Buchung.
  1. Gesundheitszustand
Die Nutzung des Schwimmkanals erfolgt auf eigene Verantwortung. Personen mit ansteckenden Krankheiten und offenen Wunden ist die Nutzung untersagt. Der Nutzer versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, den Schwimmkanal zu nutzen.      
  1. Haus- und Badeordnung
Den Anweisungen des Betreibers ist Folge zu leisten. Vor dem Schwimmen muss zwingend geduscht werden. Es dürfen keine Paddles, Flossen und anderes Schwimmzubehör beim Schwimmen benutzt werden (Anlage/Turbinen könnten beschädigt werden). Glasbehälter und ähnliches Material, welches Scherben verursachen könnte, sind im gesamten Poolbereich verboten.      
  1. Haftung
Die Nutzung des Schwimmkanals erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden übernimmt der Betreiber keine Haftung. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen.
  1. Schäden und Verunreinigungen
Verursachte Schäden am Schwimmkanal sind unverzüglich zu melden. Der Benutzer haftet der FlussPool GmbH für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung entstanden sind, inklusive Schadenersatzansprüche durch ausfallende Stunden, auch von Drittpersonen. Hat der Nutzer für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang des Vertragsgegenstandes einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert des Schwimmkanals zu ersetzen. Der Nutzer ist verpflichtet, der FlussPool GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Schaden entstanden ist oder wenn Gefahr besteht, dass ein Schaden entstehen kann (zB auch wenn eine Bademütze oder eine Schwimmbrille ins Wasser gefallen ist. Bei grober Verunreinigung des Schwimmkanals können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.  
  1. Videoüberwachung
Der Schwimmkanal wird 24h videoüberwacht. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass Videos medial verbreitet werden können, auch in den sozialen Medien.  
  1. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Abwicklung der Schwimmkanalnutzung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.  
  1. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz der FlussPool GmbH. Anwendbar ist schweizerisches Recht.